Impressum
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Teilnahmeregeln für das Gewinnsparen beim Gewinnsparverein e. V.

1. Vertragsgegenstand, Lotteriegenehmigung
Der Gewinnsparer nimmt an der Lotterie des Gewinnsparvereins teil und schließt gleichzeitig einen Sparvertrag mit der Bank ab. Veranstalter der Lotterie ist der Gewinnsparverein e.V., Neven-DuMont-Straße 14, 50667 Köln (Vereinsregister des Amtsgerichts Köln, VR 6712). Zuständig für die Lotteriegenehmigungen sind die Landesministerien bzw. Regierungspräsidien der Bundesländer oder sonstige nach dem Recht des Landes jeweils zuständige Behörde, in deren Zuständigkeitsbereich die Lotterie veranstaltet wird.

2. Teilnahmeberechtigung, Kündigung, Widerruf
Jede nat ürliche oder juristische Person (Gewinnsparer) ist berechtigt, sich nach Maßgabe dieser Teilnahmeregeln am Gewinnsparen zu beteiligen (Teilnehmer oder Gewinnsparer). Die Teilnahme von Minderjährigen ist unzulässig. An den monatlichen Ziehungen nimmt der Gewinnsparer mit den für diese Auslosung erworbenen, bar oder durch Belastung des Kontos des Gewinnsp arers bezahlten Losen teil. Die Teilnahme am Gewinnsparen kann vor Bezahlung des Loses jederzeit mit Wirkung für die Zukunft beendet werden. Eine vertragliche Mindestlaufzeit besteht nicht. Hinsichtlich des Lotterievertrags steht dem Gewinnsparer ein Widerrufsrecht gem. § 312 d Abs. 4 Nr. 4 BGB nicht zu.
Der Gewinnsparer kann seine Vertragserklärung zum Sparvertrag innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform, z. B. Brief, Fax, E-Mail, widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit dem Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist schriftlich an die Bank zu richten. Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen aus dem Sparvertrag zurückzugewähren und gegebenenfalls gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Dies kann dazu führen, dass der Gewinnsparer die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen muss. Mit dem Widerruf des Sparvertrags erlischt gleichzeitig die Teilnahmeberechtigung an der Lotterie. Das Widerrufsrecht des Gewinnsparers erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag vollständig erfüllt ist und der Gewinnsparer dem ausdrücklich zugestimmt hat.

3. Kosten, Lotterieanteil, Sparanteil
Beim Gewinnsparen handelt es sich um einen Kombi-Vertrag, der sich aus einem Sparvertrag (Vertragspartner ist die Bank) und einem Lotterievertrag (Vertragspartner ist der Gewinnsparverein) zusammensetzt. Von dem monatlichen Preis von 5 Euro je Gewinnsparlos (= Gewinnsparbeitrag) entfallen je Los auf den monatlichen Sparbeitrag 4 Euro und auf den monatlichen Lotteriebeitrag 1 Euro (= Losbeitrag). Der monatliche Sparbeitrag wird nach Entscheidung durch die Bank zunächst einem Sammelkonto bei der Bank, bei der die Einzahlung erfolgt, zugeführt und dem Gewinnsparer spätestens nach Ablauf des Gewinnsparjahres (= Kalenderjahr) auf dem vom Gewinnsparer bei Abschluss des Kombi-Vertrags angegebenen Konto gutgeschrieben bzw. zur Verfügung gestellt; für die Zeit der Zuführung der Sparbeiträge auf einem Sammelkonto erhält der Gewinnsparer keine Zinsen. Zusätzliche Kommunikationskosten entstehen nicht.

4. Losnummer, Vertragsabschluss
Der Gewinnsparer erhält je erworbenes Los eine Losnummer, mit der er an der jeweiligen Monatsauslosung teilnimmt. Die Losnummer befindet sich auf dem Los (Barlos) bzw. wird dem Gewinnsparer durch gesonderte Mitteilung bekannt gegeben (Dauerlos). Der Gewinnsparverein behält sich eine Änderung der Losnummern für die Teilnahme an zukünftigen Auslosungen vor; dem Gewinnsparer wird eine Änderung seiner Losnummer bekannt gegeben. Der Gewinnsparer gibt gegenüber der Bank ein ihn bindendes Angebot auf Abschluss eines Vertrags ab, indem er das ausgefüllte und unterzeichnete Formular an die Bank übermittelt und dieses ihr zugeht. Der Vertrag kommt zustande, wenn die Bank dem Gewinnsparer nach der gegebenenfalls erforderlichen Legitim ationsprüfung die Annahme des Vertrages erklärt. Die Bank nimmt die Gewinnsparbeiträge entgegen und führt die Losbeiträge an den Gewinnsparverein ab. Die Bank wird hinsichtlich des Abschlusses des Lotterievertrages als Vertreter des Gewinnsparvereins tätig.

5. Ziehung der Lotterie
Beim Barverkauf erhält der Gewinnsparer mit jedem Los einen Sparabschnitt über 4 Euro, der ausschließlich in eine hierfür bestimmte Sparkarte einzukleben ist. Nach Ablauf des Sparjahres erteilt die Bank eine Gutschrift über den Gegenwert der vorgelegten Sparabschnitte. Bei Erwerb eines Dauerloses werden die Sparbeiträge entsprechend den Vereinbarungen zwischen dem Gewinnsparer und der Bank gesammelt und spätestens nach Ablauf des Sparjahres in der vereinbarten Anlage (Sparkonto, Sparvertrag mit besonderer Verzinsung, Effektensparvertrag, Versicherungssparen, Bausparen) gutgeschrieben.

6. Ziehungstermin
Die Ziehung findet in der Regel bis zum 15. eines jeden Kalendermonats statt.

7. Verteilung des Lotteriebeitrages
Der Auslosungsfonds wird aus den Lotteriebeiträgen gebildet und nach Abzug des Reinertrags (25 %), der Lotteriesteuern (16 2/3 %) und der Kosten (3 %) als Gewinne ausgeschüttet. Spitzenbeträge werden innerhalb des Kalenderjahres berücksichtigt.

8. Gewinnplan
Gewinnplan: Die Zahl der Gewinne richtet sich nach der Zahl der an der Verlosung teilnehmenden Lose. Unter allen teilnehmenden Losen werden Hauptgewinne von einmal 100.000 Euro sowie zwei Sachpreise im Gesamtwert von mindestens 50.000 Euro und höchstens 100.000 Euro ausgelost. Auf je 200.000 Lose entfällt ein Hauptgewinn von 5.000 Euro. Auf je 5.000 Lose entfällt ein Hauptgewinn von 500 Euro. Die Gewinne je 10 Euro werden durch die Ziehung von mindestens drei vierstelligen Endzahlen und die Gewinne von je 4 Euro durch die Ziehung einer einstelligen Endzahl ermittelt. Zusätzlich findet jährlich mindestens eine Sonderverlosung statt, für die ein gesondertes Entgelt nicht zu entrichten ist. Eine Barabgeltung von Sachpreisen ist ausgeschlossen. Die Gewinnwahrscheinlichkeit je Los auf einen unserer Hauptgewinne liegt bei 1:5000 oder besser. Das Verlustrisiko je Los beträgt maximal 20 % des monatlichen Lospreises; das ist der Spielanteil von 1 Euro. Die Auszahlung der Gewinne erfolgt in Vertretung des Gewinnsparvereins durch die Bank. Die Gewinnzahlen werden innerhalb einer Woche nach der Ziehung durch Auslage in der Bank und durch Veröffentlichung im Internet (www.gsv.de) bekannt gegeben.

9. Auszahlung der Gewinne
Gewinne stehen ausschließlich dem Gewinnsparer zu. Die Gewinne werden von der Bank ausgezahlt oder gutgeschrieben. Im Falle der Barlose wird der Nachweis eines Gewinns durch Vorlage des gewinnberechtigten Loses durch den Gewinnsparer erbracht. Im Falle der Dauerlose ermittelt die Bank nach jeder Auslosung die gewinnberechtigten Gewinnsparer; der Gewinn wird dem angegebenen Konto gutgeschrieben. Der Gewinnsparer darf kein Konto für die Gewinngutschrift angeben, dessen Inhaber minderjährig ist. Sachgewinne stellt der Gewinnsparverein über die Bank für den Gewinnsparer zur Abholung bereit.

10. Verfall von Gewinnen
Gewinne, die innerhalb eines halben Jahres nach der Auslosung nicht abgeholt sind, verfallen zugunsten des Auslosungsfonds und werden mit der nächsten Auslosung ausgeschüttet.

11. Abtretung, Verpfändung
Eine Abtretung oder Verpfändung der Forderungen des Gewinnsparers ist bis zum Zeitpunkt der Kontogutschrift (Geldgewinne) bzw. des Eigentumsübergangs (Sachpreise) ausgeschlossen.

12. Verlust von Sparkarten, Sparabschnitten oder Losen
Alle Nachteile aus dem Verlust von Sparkarten, Sparabschnitten oder Losen trägt der Gewinnsparer.

13. Information, Beschwerdeverfahren, Aufsichtsbehörden
Informationen über Spielsucht, Prävention und Behandlung sind bei dem Gewinnsparverein (siehe auch: www.gsv.de > Spielsucht sowie www.spielenmit -vernunft.de incl. der Kontaktdaten und Checklisten) sowie u. a. bei dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Alexanderplatz 6, 10178 Berlin, und bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, Ostmerheimer Straße 220, 51109 Köln erhältlich. Bei Beschwerden zum Lotterievertrag wenden Sie sich an den Gewinnsparverein oder an die für Ihr Bundesland zuständige Lotterieaufsichtsbehörde. Bei Beschwerden gegenüber der Bank wenden Sie sich an die zuständige Aufsichtsbehörde: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn, oder an den Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken – BVR, Kundenbeschwerdestelle, Post - fach 309263, 10760 Berlin (Tel. 030 2021-1631 oder -1632).

14. Änderung der Teilnahmeregeln
Änderungen bedürfen der vorherigen Zustimmung der zuständigen Lotterieaufsichtsbehörden. Sie werden für den Gewinnsparer verbindlich, sobald die Änderungen der Teilnahmeregeln vom Vorstand, dem Beirat und den zuständigen Lotterieaufsichtsbehörden genehmigt sind. Soweit der Gewinnsparer mit der Änderung nicht einverstanden ist, steht ihm ein außerordentliches Kündigungsrecht des Gewinnsparvertrages zu, das innerhalb von sechs Wochen nach Bekanntgabe der Änderung der Teilnahmeregeln gegenüber der jeweils losverwaltenden Bank schriftlich auszuüben ist. Den jeweils aktuellen Stand der Teilnahmeregeln kann der Gewinnsparer auf der Internetseite des Gewinnsparverein (unter: www.gsv.de > Wir über uns > Teilnahmeregeln) und bei allen teilnehmenden Banken einsehen.

15. Haftung, anwendbares Recht, Sonstiges
Der Gewinnsparverein haftet für sich und seine Erfüllungsgehilfen bei Durchführung der Verlosung, auch bei positiver Vertragsverletzung und unerlaubter Handlung, nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Im Falle einfacher Fahrlässigkeit haftet der Gewinnsparverein nicht, es sei denn, es wurde eine wesentliche Pflicht (Kardinalpflicht) verletzt. Die Art der Haftung wird auf Ent - schädigung in Geld beschränkt, und zwar in Höhe des eingezahlten Auslosungskapitals. Eine Wiederholung der Verlosung ist ausgeschlossen. Vertragsunterlagen und Informationen stehen nur in deutscher Sprache zur Verfügung.

Telefonisch erreichen Sie uns unter der bundesweit einheitlichen Rufnummer
0221 – 998967-0.

Gültig für Auslosungen ab dem 1. Januar 2010

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