Teilnahmeregeln für das Gewinnsparen
beim Gewinnsparverein e. V.
1. Vertragsgegenstand, Lotteriegenehmigung
Der Gewinnsparer nimmt an der Lotterie des Gewinnsparvereins teil und
schließt gleichzeitig einen Sparvertrag mit der Bank ab. Veranstalter der Lotterie
ist der Gewinnsparverein e.V., Neven-DuMont-Straße 14, 50667 Köln
(Vereinsregister des Amtsgerichts Köln, VR 6712). Zuständig für die Lotteriegenehmigungen
sind die Landesministerien bzw. Regierungspräsidien der
Bundesländer oder sonstige nach dem Recht des Landes jeweils zuständige
Behörde, in deren Zuständigkeitsbereich die Lotterie veranstaltet wird.
2. Teilnahmeberechtigung, Kündigung, Widerruf
Jede nat ürliche oder juristische Person (Gewinnsparer) ist berechtigt, sich nach
Maßgabe dieser Teilnahmeregeln am Gewinnsparen zu beteiligen (Teilnehmer
oder Gewinnsparer). Die Teilnahme von Minderjährigen ist unzulässig. An
den monatlichen Ziehungen nimmt der Gewinnsparer mit den für diese Auslosung
erworbenen, bar oder durch Belastung des Kontos des Gewinnsp arers
bezahlten Losen teil. Die Teilnahme am Gewinnsparen kann vor Bezahlung
des Loses jederzeit mit Wirkung für die Zukunft beendet werden.
Eine vertragliche Mindestlaufzeit besteht nicht. Hinsichtlich des Lotterievertrags
steht dem Gewinnsparer ein Widerrufsrecht gem. § 312 d Abs. 4 Nr. 4
BGB nicht zu.
Der Gewinnsparer kann seine Vertragserklärung zum Sparvertrag innerhalb
von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform, z. B.
Brief, Fax, E-Mail, widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit dem Erhalt
dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige
Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist schriftlich an die
Bank zu richten. Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits
empfangenen Leistungen aus dem Sparvertrag zurückzugewähren und
gegebenenfalls gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben.
Dies kann dazu führen, dass der Gewinnsparer die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen
für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen muss.
Mit dem Widerruf des Sparvertrags erlischt gleichzeitig die Teilnahmeberechtigung
an der Lotterie. Das Widerrufsrecht des Gewinnsparers erlischt vorzeitig,
wenn der Vertrag vollständig erfüllt ist und der Gewinnsparer dem ausdrücklich
zugestimmt hat.
3. Kosten, Lotterieanteil, Sparanteil
Beim Gewinnsparen handelt es sich um einen Kombi-Vertrag, der sich aus
einem Sparvertrag (Vertragspartner ist die Bank) und einem Lotterievertrag
(Vertragspartner ist der Gewinnsparverein) zusammensetzt. Von dem monatlichen
Preis von 5 Euro je Gewinnsparlos (= Gewinnsparbeitrag) entfallen je
Los auf den monatlichen Sparbeitrag 4 Euro und auf den monatlichen Lotteriebeitrag
1 Euro (= Losbeitrag). Der monatliche Sparbeitrag wird nach Entscheidung
durch die Bank zunächst einem Sammelkonto bei der Bank, bei der
die Einzahlung erfolgt, zugeführt und dem Gewinnsparer spätestens nach Ablauf
des Gewinnsparjahres (= Kalenderjahr) auf dem vom Gewinnsparer bei
Abschluss des Kombi-Vertrags angegebenen Konto gutgeschrieben bzw. zur
Verfügung gestellt; für die Zeit der Zuführung der Sparbeiträge auf einem
Sammelkonto erhält der Gewinnsparer keine Zinsen. Zusätzliche Kommunikationskosten
entstehen nicht.
4. Losnummer, Vertragsabschluss
Der Gewinnsparer erhält je erworbenes Los eine Losnummer, mit der er an der
jeweiligen Monatsauslosung teilnimmt. Die Losnummer befindet sich auf dem
Los (Barlos) bzw. wird dem Gewinnsparer durch gesonderte Mitteilung bekannt
gegeben (Dauerlos). Der Gewinnsparverein behält sich eine Änderung
der Losnummern für die Teilnahme an zukünftigen Auslosungen vor; dem
Gewinnsparer wird eine Änderung seiner Losnummer bekannt gegeben.
Der Gewinnsparer gibt gegenüber der Bank ein ihn bindendes Angebot auf
Abschluss eines Vertrags ab, indem er das ausgefüllte und unterzeichnete
Formular an die Bank übermittelt und dieses ihr zugeht. Der Vertrag kommt
zustande, wenn die Bank dem Gewinnsparer nach der gegebenenfalls erforderlichen
Legitim ationsprüfung die Annahme des Vertrages erklärt. Die Bank
nimmt die Gewinnsparbeiträge entgegen und führt die Losbeiträge an den Gewinnsparverein
ab. Die Bank wird hinsichtlich des Abschlusses des Lotterievertrages
als Vertreter des Gewinnsparvereins tätig.
5. Ziehung der Lotterie
Beim Barverkauf erhält der Gewinnsparer mit jedem Los einen Sparabschnitt
über 4 Euro, der ausschließlich in eine hierfür bestimmte Sparkarte einzukleben
ist. Nach Ablauf des Sparjahres erteilt die Bank eine Gutschrift über den
Gegenwert der vorgelegten Sparabschnitte. Bei Erwerb eines Dauerloses werden
die Sparbeiträge entsprechend den Vereinbarungen zwischen dem Gewinnsparer
und der Bank gesammelt und spätestens nach Ablauf des Sparjahres
in der vereinbarten Anlage (Sparkonto, Sparvertrag mit besonderer Verzinsung,
Effektensparvertrag, Versicherungssparen, Bausparen) gutgeschrieben.
6. Ziehungstermin
Die Ziehung findet in der Regel bis zum 15. eines jeden Kalendermonats statt.
7. Verteilung des Lotteriebeitrages
Der Auslosungsfonds wird aus den Lotteriebeiträgen gebildet und nach Abzug
des Reinertrags (25 %), der Lotteriesteuern (16 2/3 %) und der Kosten (3 %)
als Gewinne ausgeschüttet. Spitzenbeträge werden innerhalb des Kalenderjahres
berücksichtigt.
8. Gewinnplan
Gewinnplan: Die Zahl der Gewinne richtet sich nach der Zahl der an der Verlosung
teilnehmenden Lose. Unter allen teilnehmenden Losen werden Hauptgewinne
von einmal 100.000 Euro sowie zwei Sachpreise im Gesamtwert von
mindestens 50.000 Euro und höchstens 100.000 Euro ausgelost. Auf je
200.000 Lose entfällt ein Hauptgewinn von 5.000 Euro. Auf je 5.000 Lose
entfällt ein Hauptgewinn von 500 Euro. Die Gewinne je 10 Euro werden
durch die Ziehung von mindestens drei vierstelligen Endzahlen und die Gewinne
von je 4 Euro durch die Ziehung einer einstelligen Endzahl ermittelt.
Zusätzlich findet jährlich mindestens eine Sonderverlosung statt, für die ein
gesondertes Entgelt nicht zu entrichten ist.
Eine Barabgeltung von Sachpreisen ist ausgeschlossen.
Die Gewinnwahrscheinlichkeit je Los auf einen unserer Hauptgewinne liegt
bei 1:5000 oder besser. Das Verlustrisiko je Los beträgt maximal 20 % des
monatlichen Lospreises; das ist der Spielanteil von 1 Euro.
Die Auszahlung der Gewinne erfolgt in Vertretung des Gewinnsparvereins
durch die Bank. Die Gewinnzahlen werden innerhalb einer Woche nach der
Ziehung durch Auslage in der Bank und durch Veröffentlichung im Internet
(www.gsv.de) bekannt gegeben.
9. Auszahlung der Gewinne
Gewinne stehen ausschließlich dem Gewinnsparer zu. Die Gewinne werden
von der Bank ausgezahlt oder gutgeschrieben. Im Falle der Barlose wird der
Nachweis eines Gewinns durch Vorlage des gewinnberechtigten Loses durch
den Gewinnsparer erbracht. Im Falle der Dauerlose ermittelt die Bank nach
jeder Auslosung die gewinnberechtigten Gewinnsparer; der Gewinn wird dem
angegebenen Konto gutgeschrieben. Der Gewinnsparer darf kein Konto für die
Gewinngutschrift angeben, dessen Inhaber minderjährig ist. Sachgewinne
stellt der Gewinnsparverein über die Bank für den Gewinnsparer zur Abholung
bereit.
10. Verfall von Gewinnen
Gewinne, die innerhalb eines halben Jahres nach der Auslosung nicht abgeholt
sind, verfallen zugunsten des Auslosungsfonds und werden mit der nächsten
Auslosung ausgeschüttet.
11. Abtretung, Verpfändung
Eine Abtretung oder Verpfändung der Forderungen des Gewinnsparers ist bis
zum Zeitpunkt der Kontogutschrift (Geldgewinne) bzw. des Eigentumsübergangs
(Sachpreise) ausgeschlossen.
12. Verlust von Sparkarten, Sparabschnitten oder Losen
Alle Nachteile aus dem Verlust von Sparkarten, Sparabschnitten oder Losen
trägt der Gewinnsparer.
13. Information, Beschwerdeverfahren, Aufsichtsbehörden
Informationen über Spielsucht, Prävention und Behandlung sind bei dem Gewinnsparverein
(siehe auch: www.gsv.de > Spielsucht sowie www.spielenmit
-vernunft.de incl. der Kontaktdaten und Checklisten) sowie u. a. bei dem
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Alexanderplatz
6, 10178 Berlin, und bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung,
Ostmerheimer Straße 220, 51109 Köln erhältlich.
Bei Beschwerden zum Lotterievertrag wenden Sie sich an den Gewinnsparverein
oder an die für Ihr Bundesland zuständige Lotterieaufsichtsbehörde. Bei
Beschwerden gegenüber der Bank wenden Sie sich an die zuständige Aufsichtsbehörde:
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer
Straße 108, 53117 Bonn, oder an den Bundesverband der Deutschen
Volksbanken und Raiffeisenbanken – BVR, Kundenbeschwerdestelle, Post -
fach 309263, 10760 Berlin (Tel. 030 2021-1631 oder -1632).
14. Änderung der Teilnahmeregeln
Änderungen bedürfen der vorherigen Zustimmung der zuständigen Lotterieaufsichtsbehörden.
Sie werden für den Gewinnsparer verbindlich, sobald die
Änderungen der Teilnahmeregeln vom Vorstand, dem Beirat und den zuständigen
Lotterieaufsichtsbehörden genehmigt sind.
Soweit der Gewinnsparer mit der Änderung nicht einverstanden ist, steht ihm
ein außerordentliches Kündigungsrecht des Gewinnsparvertrages zu, das innerhalb
von sechs Wochen nach Bekanntgabe der Änderung der Teilnahmeregeln
gegenüber der jeweils losverwaltenden Bank schriftlich auszuüben ist.
Den jeweils aktuellen Stand der Teilnahmeregeln kann der Gewinnsparer auf
der Internetseite des Gewinnsparverein (unter: www.gsv.de > Wir über uns >
Teilnahmeregeln) und bei allen teilnehmenden Banken einsehen.
15. Haftung, anwendbares Recht, Sonstiges
Der Gewinnsparverein haftet für sich und seine Erfüllungsgehilfen bei Durchführung
der Verlosung, auch bei positiver Vertragsverletzung und unerlaubter
Handlung, nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Im Falle einfacher Fahrlässigkeit
haftet der Gewinnsparverein nicht, es sei denn, es wurde eine wesentliche
Pflicht (Kardinalpflicht) verletzt. Die Art der Haftung wird auf Ent -
schädigung in Geld beschränkt, und zwar in Höhe des eingezahlten Auslosungskapitals.
Eine Wiederholung der Verlosung ist ausgeschlossen.
Vertragsunterlagen und Informationen stehen nur in deutscher Sprache zur
Verfügung.
Telefonisch erreichen Sie uns unter der bundesweit einheitlichen Rufnummer
0221 – 998967-0.
Gültig für Auslosungen ab dem 1. Januar 2010